Erwägungsgrund 2 32009D0781Gemäß Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 können die Mitgliedstaaten ab dem Haushaltsjahr 2011 einen gemäß Artikel 69 Absatz 7 der Verordnung…
Erwägungsgrund 14 32009R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2009 DES RATES vom 27. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände
Die Verordnung (EG) Nr. 43/2009 sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32007R0981VERORDNUNG (EG) Nr. 981/2007 DER KOMMISSION vom 21. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1489/2006 zur Festsetzung des bei der Berechnung der Finanzierungskosten für Interventionen in Form von Ankauf, Lagerung und Absatz der Lagerbestände anzuwendenden Zinssatzes für das Rechnungsjahr 2007 des EGFL
Die Verordnung (EG) Nr. 1489/2006 ist entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32009L0097RICHTLINIE 2009/97/EG DER KOMMISSION vom 3. August 2009 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32009D0370BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und zu dem zugehörigen Protokoll über Luftfahrzeugausrüstung, die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden (2009/370/EG)
Das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 4 32007R0739VERORDNUNG (EG) Nr. 739/2007 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 mit Übergangsmaßnahmen für die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
Die Verordnung (EG) Nr. 493/2006 ist daher entsprechend zu ändern.