Erwägungsgrund 3 32009D0806
In den unter die Satzung fallenden Gebieten haben sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten. Einige Bestimmungen der Satzung könnten sich auf Regelungen auswirken, die in Rechtsakten der Gemeinschaft in den Bereichen Umwelt und Energie festgelegt sind.