Erwägungsgrund 4 32009D0820
Die Abkommen sehen in ihrem jeweiligen Artikel 3 Absatz 2 vor, dass die USA und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Urkunden über die Anwendung bilateraler Verträge austauschen werden. Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens über Rechtshilfe sieht eine ähnliche Verpflichtung für diejenigen Mitgliedstaaten vor, die kein bilaterales Rechtshilfeabkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben. Diese Urkunden wurden zwischen allen Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgetauscht.