Erwägungsgrund 4 32009D0943BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/326/EG zwecks Festlegung eines Verfahrens zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (2009/943/EG)
Daher sollte ein Verfahren zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens festgelegt werden. Durch das Verfahren sollte sichergestellt werden, dass…
Erwägungsgrund 4 32009D0942BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/325/EG zwecks Festlegung eines Verfahrens zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2009/942/EG)
Daher sollte ein Verfahren zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens festgelegt werden. Durch das Verfahren sollte sichergestellt werden, dass…
Erwägungsgrund 5 32008D0147BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (2008/147/EG)
Ferner ist es erforderlich, ein Verfahren festzulegen, nach dem die Gemeinschaftsposition angenommen wird.
Art. 1 32009D0832Der Standpunkt der Gemeinschaft zu einem von den AKP-Staaten, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) unterzeichnet haben, übermittelten Antrag auf eine…
Art. 15 Abs. 1 32012L0018Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit erhält, ihren Standpunkt zu spezifischen einzelnen Projekten…
Erwägungsgrund 4 32009D0850BESCHLUSS DES RATES vom 5. Mai 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interimsabkommens zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (2009/850/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Interimsabkommen zum WPA im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, sofern…