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Mit dem Beschluss 2000/399/EG des Rates vom 16. Juni 2000 über das Verfahren für Ausnahmeregelungen zu den Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 1 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen wurden der Kommission die Befugnisse für die Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes der Gemeinschaft zu einem von den AKP-Staaten übermittelten Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu den Ursprungsregeln des Protokolls 1 in Anhang V zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen übertragen.
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu einem von den AKP-Staaten, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) unterzeichnet haben, übermittelten Antrag auf eine…
Artikel 39 des Protokolls I über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit…
Am 12. Juni 2002 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten.
Nunmehr ist eine ähnliche Befugnisübertragung auf die Kommission hinsichtlich der Anträge auf Ausnahmeregelungen zu den in den Ursprungsprotokollen der WPA…
Am 12. Juni 2002 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten.
Am 12. Juni 2002 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.