Gesetze
Gesetz wird geladen …
Muss die Gemeinschaft eine im Assoziationsabkommen vorgesehene Schutzmaßnahme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse treffen, so wird diese Maßnahme nach den Verfahren, die in Artikel 159 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates oder in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates festgelegt sind, getroffen. Im Falle von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen werden solche Schutzmaßnahmen, sofern die Voraussetzungen der einschlägigen Bestimmungen des Assoziationsabkommens erfüllt sind, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2783/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin , der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1667/2006 des Rates vom 7. November 2006 über Glukose und Laktose getroffen.
Muss die Gemeinschaft eine im Assoziierungsabkommen vorgesehene Schutzmaßnahme in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fisch sowie Fischereierzeugnisse…
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 27. Juni 2005 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen…
Zu diesen Bedingungen sollte insbesondere die Einhaltung der Vorschriften gehören, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum…
Die Durchführungsvorschriften zu diesem Abkommen werden nach dem in Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über…
Die Durchführungsvorschriften zu diesem Abkommen werden nach dem in Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über…
Die Verordnungen (EG) Nr. 793/2006 der Kommission vom 12. April 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.