Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 41 der Entscheidung 2009/470/EG legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre einen Bericht über die Tiergesundheitslage und die Kostenwirksamkeit der Durchführung der Programme für die Kontrolle der Bekämpfungsmaßnahmen und die Seuchenüberwachung vor.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen Bericht über Folgendes vor:
Bis zum 21. Mai 2030 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Fortschritte im Hinblick auf…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Konsultation der Mitgliedstaaten alle zwei Jahre Bericht über die Anwendung dieser…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre einen Bericht mit Angaben über die aufgrund dieses Kapitels getroffenen…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre und erstmals bis zum 31. Dezember 2013 einen Bericht über die Anwendung dieser…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2009 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.