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Nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses vereinbart die Kommission mit den Behörden Armeniens die an die Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen, die in einem Memorandum of Understanding, einer Zuschussvereinbarung und einer Darlehensvereinbarung festzulegen sind. Diese Auflagen müssen mit den zwischen dem IWF und Armenien getroffenen Vereinbarungen und Absprachen in Einklang stehen. Die finanziellen Bedingungen der Finanzhilfe werden in den zwischen der Kommission und den armenischen Behörden zu schließenden Zuschuss- und Darlehensvereinbarungen im Einzelnen festgelegt.
Während der Durchführung der Finanzhilfe der Gemeinschaft prüft die Kommission, wie zuverlässig die für eine solche Finanzhilfe relevanten Finanzregelungen, Verwaltungsverfahren sowie Mechanismen der internen und externen Kontrolle in Armenien sind.
Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Wirtschaftspolitik Armeniens mit den Zielen der gemeinschaftlichen Finanzhilfe übereinstimmt und ob die vereinbarten wirtschaftspolitischen Auflagen in zufrieden stellendem Maße erfüllt werden. Dabei stimmt sich die Kommission eng mit dem IWF und der Weltbank und, soweit erforderlich, mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss ab.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird Armenien von der Kommission in zwei Tranchen unter den in Absatz 2 genannten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Die Höhe…
Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die in Artikel 4 Absatz 3 genannten Auflagen weiter erfüllt sind, darunter auch, ob die…
Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Wirtschaftspolitik Georgiens mit den Zielen der gemeinschaftlichen Finanzhilfe übereinstimmt und ob…
Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die in Artikel 4 Absatz 3 genannten Auflagen weiter erfüllt sind, wozu auch zählt, dass die…
Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Wirtschaftspolitik Georgiens mit den Zielen der Makrofinanzhilfe der Union übereinstimmt und ob die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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