Erwägungsgrund 14 32004D0580BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über eine Finanzhilfe für Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 1999/282/EG (2004/580/EG)
Der Vertrag sieht nur in Artikel 308 Befugnisse für den Erlass dieses Beschlusses vor —
Erwägungsgrund 11 32009D0890BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Armenien (2009/890/EG)
Der EG-Vertrag sieht für den Erlass dieses Beschlusses nur die in Artikel 308 genannten Befugnisse vor —
Erwägungsgrund 14 32008D0784BESCHLUSS DES RATES vom 2. Oktober 2008 über die getrennte Haftung Montenegros und die proportionale Reduzierung der Haftung Serbiens für die dem Staatenbund Serbien und Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) mit den Beschlüssen 2001/549/EG und 2002/882/EG von der Gemeinschaft gewährten langfristigen Darlehen (2008/784/EG)
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieses Beschlusses nur in Artikel 308 —
Erwägungsgrund 15 32006D0041BESCHLUSS DES RATES vom 24. Januar 2006 über eine Finanzhilfe für Georgien (2006/41/EG)
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieses Beschlusses nur in Artikel 308 —
Erwägungsgrund 10 32009D0889BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Georgien (2009/889/EG)
Der EG-Vertrag sieht für den Erlass dieses Beschlusses nur die in Artikel 308 genannten Befugnisse vor —
Erwägungsgrund 17 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Der Vertrag sieht für die Annahme dieses Beschlusses keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 vor.