Erwägungsgrund 15 32006D0041BESCHLUSS DES RATES vom 24. Januar 2006 über eine Finanzhilfe für Georgien (2006/41/EG)
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieses Beschlusses nur in Artikel 308 —
Art. 2 32008D0884BESCHLUSS 2008/884/GASP DES RATES vom 21. November 2008 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32008D0712BESCHLUSS BiH/13/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses BiH/1/2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina sowie des Beschlusses BiH/3/2004 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2008/712/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32008D0731BESCHLUSS CHAD/4/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. September 2008 zur Änderung des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik und des Beschlusses CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2008/731/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32008D0783BESCHLUSS 2008/783/GASP DES RATES vom 15. September 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR TCHAD/RCA)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32008D0918BESCHLUSS 2008/918/GASP DES RATES vom 8. Dezember 2008 über die Einleitung der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung der seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfälle vor der Küste Somalias (Atalanta)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.