Erwägungsgrund 4 32007D0127BESCHLUSS DES RATES vom 19. Februar 2007 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2007/127/EG)
Die Geltungsdauer der Maßnahmen sollte daher verlängert werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2006/114/EG)
Die Geltungsdauer der Maßnahmen sollte daher verlängert werden —
Erwägungsgrund 5 32010D0097BESCHLUSS 2010/97/GASP DES RATES vom 16. Februar 2010 zur Anpassung und Verlängerung der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens
Die Maßnahmen sollten daher verlängert werden —
Erwägungsgrund 5 32009D0997BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon (2009/997/EU)
Eine Verlängerung des Bereitstellungszeitraums um ein Jahr kann somit genehmigt werden.
Erwägungsgrund 10 32009D0501BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 über den Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (2009/501/EG)
Das verlängerte Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32009D0918BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo (2009/918/EU)
Der Bereitstellungszeitraum sollte um ein Jahr verlängert werden, damit das Finanzhilfeprogramm zum Abschluss gebracht werden kann.