Erwägungsgrund 1 32009D0915
Der Stellvertretende Generalsekretär des Rates ist durch den Beschluss 1999/870/EG und den Beschluss 2007/149/EG ermächtigt worden, im Zusammenhang mit der Einbeziehung des Schengen-Besitzstands innerhalb der Europäischen Union für den Abschluss von Verträgen über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen (nachstehend „SISNET“ genannt) bis zu dessen Migration zu einer von der Europäischen Gemeinschaft finanzierten Kommunikationsinfrastruktur als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten zu handeln und solche Verträge zu verwalten.