Beschluss des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2009/915/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus diesen Verträgen ergeben, gehen zu Lasten eines spezifischen Haushaltsplans (nachstehend „Sisnet-Haushaltsplan“ genannt), aus dem die in den vorerwähnten Beschlüssen des Rates genannte Kommunikationsinfrastruktur finanziert wird.
Erwägungsgrund 2 32009D0915
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