Beschluss des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2009/915/EG)
Die neuen Mitgliedstaaten, die mit der Beitrittsakte von 2005 beigetreten sind, sollen zu einem vom Rat nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 festzulegenden Zeitpunkt in das Schengener Informationssystem der ersten Generation (SIS1+) integriert werden. Ab diesem Zeitpunkt sollten sich diese Mitgliedstaaten am Haushalt beteiligen.
Erwägungsgrund 3 32009D0915
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