Erwägungsgrund 4 32009D0914
Bulgarien und Rumänien sollen zu einem vom Rat nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 festzulegenden Zeitpunkt in das Informationssystem der ersten Generation (SIS 1+) im Rahmen der SIS 1+ integriert werden.
Bulgarien und Rumänien sollen zu einem vom Rat nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 festzulegenden Zeitpunkt in das Informationssystem der ersten Generation (SIS 1+) im Rahmen der SIS 1+ integriert werden.