Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die Zollverwaltungen bei ihrer täglichen Arbeit sowohl gemeinschaftseigene als auch gemeinschaftsfremde Bestimmungen anzuwenden haben, muss sichergestellt werden, dass sich die Bestimmungen über gegenseitige Unterstützung und administrative Zusammenarbeit parallel entwickeln. Daher sollten die Bestimmungen zum Zollinformationssystem und zum Aktennachweissystem für Zollzwecke, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 766/2008 festgelegt sind, berücksichtigt werden.
Es ist erforderlich, die Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen zu verstärken, indem Verfahren festgelegt werden, die den Zollverwaltungen ein gemeinsames…
Außerdem ist es erforderlich, für eine größere Komplementarität mit den auf Ebene der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der…
Zur Durchführung dieser Verordnung gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 515/97, insbesondere die Vorschriften über die Vertraulichkeit der Auskünfte,…
Zur Stärkung der Zusammenarbeit im Zollbereich zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ist unbeschadet anderer…
Angesichts der eingehenden Erfahrungen der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 betreffend…
Das auf Grundlage dieser Verordnung eingeführte technische System sollte neben anderen Systemen bestehen, die Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.