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Die Mitgliedstaaten erkennen den Vorteil an, den die uneingeschränkte Nutzung des Aktennachweissystems für Zollzwecke für die Koordinierung und Intensivierung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bieten wird, und verpflichten sich daher, in größtmöglichem Umfang Daten in diese Datenbank einzugeben.
Es ist geboten, den geltenden Rechtsrahmen durch Regelungen über die Schaffung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke zu ergänzen, das abgeschlossene und…
Durch den grenzüberschreitenden Datenabgleich sollte eine neue Dimension der Verbrechensbekämpfung eröffnet werden. Die durch den Datenabgleich gewonnenen…
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können das Aktennachweissystem im Rahmen der gemäß den Artikeln 29 und 30 des Vertrags über die Europäische Union…
Der Lesezugriff auf das Zollinformationssystem sollte es Eurojust ermöglichen, unmittelbare Informationen zu erhalten, die für eine genaue erste Übersicht…
Der Lesezugriff auf das Zollinformationssystem sollte es Europol ermöglichen, auf anderem Wege gewonnene Informationen mit den in den genannten Datenbanken…
Zur Verbesserung des Informationsaustauschs im Hinblick auf die Verhinderung von Straftaten und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.