Erwägungsgrund 5 32009D0931
Irland reichte am 29. Juni 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in der Computerindustrie ein. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags und die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 14831050 EUR in Anspruch zu nehmen.