Erwägungsgrund 6 32009D0931
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die von Belgien und Irland eingereichten Anträge bereitzustellen —
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die von Belgien und Irland eingereichten Anträge bereitzustellen —