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Die Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials (das „Eisenbahnprotokoll“), das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde, wird hiermit vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Eisenbahnprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials…
Erklärung gemäß Artikel XXII Absatz 2 zur Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft in Fragen, die unter das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommene…
Das Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (nachstehend „Übereinkommen von Kapstadt“) und das zugehörige Protokoll über…
Der Abschluss des Übereinkommens wurde mit dem Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was gemäß Artikel 37…
Der Abschluss des Übereinkommens wurde mit dem Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was gemäß Artikel 37…
Das Abkommen wurde am 10. Oktober 2007 gemäß einem am 9. Oktober 2007 angenommenen Beschluss des Rates vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.