Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel XXII Absatz 2 des Eisenbahnprotokolls sieht vor, dass eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration bei der Unterzeichnung der Annahme, der Genehmigung oder dem Beitritt eine Erklärung abgibt, in der sie die durch das besagte Protokoll erfassten Fragen bezeichnet, für die ihr von ihren Mitgliedstaaten die Zuständigkeit übertragen wurde. Die Gemeinschaft sollte daher zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Eisenbahnprotokolls eine solche Erklärung abgeben.
Nach Artikel XXII Absatz 1 des Eisenbahnprotokolls können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die für bestimmte durch das Eisenbahnprotokoll…
In Artikel 48 des Übereinkommens von Kapstadt und Artikel XXVII des Luftfahrtprotokolls ist vorgesehen, dass Organisationen der regionalen…
Nach dem Protokoll muss eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde angeben,…
Artikel 24 des Protokolls berechtigt Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Gemeinschaft, das Protokoll zu unterzeichnen, anzunehmen, zu…
Für einige unter das Eisenbahnprotokoll fallende Fragen liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei der Gemeinschaft, für andere unter dieses Instrument…
Eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration muss gemäß dem Übereinkommen in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.