Erwägungsgrund 1 32009D0943
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) wurde nach Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (nachstehend „das Abkommen“ genannt), das mit dem Beschluss 2006/326/EG des Rates geschlossen wurde, auf Dänemark ausgedehnt.