Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Zusammenhang mit Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest gewährt die Union dem AFSSA, Laboratoire d’études et de recherches en pathologie animale et zoonoses/Laboratoire d’études et de recherche en pathologie équine, Frankreich, eine Finanzhilfe für die Funktionen und Aufgaben gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 180/2008. Die Finanzhilfe der Union beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 auf 100 % der beihilfefähigen Ausgaben, die diesem Laboratorium im Rahmen des Arbeitsprogramms entstehen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1754/2006, mit einem Höchstbetrag von 530 000 EUR, von denen höchsten 30 000 EUR für einen Fachworkshop über Krankheiten von Equiden aufgewendet werden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.