Art. 14 32009D0961
Im Zusammenhang mit Krustentierkrankheiten gewährt die Union dem Centre for Environment, Fisheries & Aquaculture Science (Cefas), Weymouth Laboratory, Vereinigtes Königreich, eine Finanzhilfe für die Funktionen und Aufgaben gemäß Anhang VI Kapitel B der Richtlinie 2006/88/EG.Die Finanzhilfe der Union beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 auf 100 % der behilfefähigen Ausgaben, die diesem Laboratorium im Rahmen des Arbeitsprogramms entstehen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1754/2006, mit einem Höchstbetrag von 140000 EUR, von denen höchsten 30000 EUR für einen Fachworkshop über Krankheiten von Equiden aufgewendet werden.