Art. 16 32009D0961
Im Zusammenhang mit Tollwut gewährt die Union dem AFSSA, Laboratoire d’études sur la rage et la pathologie des animaux sauvages, Nancy, Frankreich, eine Finanzhilfe für die Funktionen und Aufgaben gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 737/2008.Die Finanzhilfe der Union beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 auf 100 % der beihilfefähigen Ausgaben, die diesem Laboratorium im Rahmen des Arbeitsprogramms entstehen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1754/2006, mit einem Höchstbetrag von 275000 EUR, von denen höchsten 25000 EUR für einen Fachworkshop über Tollwut aufgewendet werden.