Art. 1 32010D0092BESCHLUSS 2010/92/GASP DES RATES vom 15. Februar 2010 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe
Die Geltungsdauer der in dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen wird bis zum 20. Februar 2011 verlängert.
Erwägungsgrund 4 32010D0638BESCHLUSS 2010/638/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
Nach einer Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2011 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32010D0573BESCHLUSS 2010/573/GASP DES RATES vom 27. September 2010 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Nach einer Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/160/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2011 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32025D0690BESCHLUSS (GASP) 2025/690 DES RATES vom 4. April 2025 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13.…
Erwägungsgrund 2 32017D1560BESCHLUSS (GASP) 2017/1560 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 23. September 2017.…