Erwägungsgrund 2 32009D0969
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/314/GASP vom 6. April 2009 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP sind die restriktiven Maßnahmen bis zum 15. März 2010 verlängert worden. Die gegen bestimmte belarussische Amtsträger verhängten Aufenthaltsverbote wurden jedoch bis 15. Dezember 2009 ausgesetzt, wobei hiervon die Aufenthaltsverbote ausgenommen sind, die gegen die Amtsträger, die in das Verschwinden mehrerer Persönlichkeiten in den Jahren 1999 und 2000 verwickelt waren, und gegen die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission verhängt wurden.