Erwägungsgrund 3 32009D0969
Der Rat ist am 17. November 2009 übereingekommen, dass die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden sollten, da es in den vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 13. Oktober 2008 benannten Bereichen an greifbaren Fortschritten fehlt; gleichzeitig sollte aber auch die Aussetzung der gegen bestimmte belarussische Amtsträger verhängten Aufenthaltsverbote bis Oktober 2010 verlängert werden, wobei hiervon die Aufenthaltsverbote ausgenommen sind, die gegen die Amtsträger, die in das Verschwinden mehrerer Persönlichkeiten in den Jahren 1999 und 2000 verwickelt waren, und gegen die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission verhängt wurden. Am Ende dieses Zeitraums wird der Rat die restriktiven Maßnahmen im Lichte der Lage in Belarus überprüfen. Der Rat kann im Lichte der Maßnahmen der belarussischen Behörden in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie jederzeit beschließen, diese Reisebeschränkungen erneut anzuwenden oder aber aufzuheben.