Erwägungsgrund 1 32009D0988
Nach Artikel 11 Absatz 3, Artikel 20 Absatz 4, Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ist die Kommission ermächtigt, für die in diesen Artikeln genannten Zwecke eine Stelle zu benennen.