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Nach Artikel 11 Absatz 3, Artikel 20 Absatz 4, Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ist die Kommission ermächtigt, für die in diesen Artikeln genannten Zwecke eine Stelle zu benennen.
Die Benennende Behörde erteilt der Europäischen Kommission auf ein auf Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2010/35/EU gestütztes Verlangen die erforderlichen…
Für die Zwecke von Artikel 97, Artikel 98 Absätze 1, 4, 5, 9 und 10, Artikel 101 Absatz 4 und Artikel 102 dieser Richtlinie sowie der Anwendung der Verordnung…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 5, Artikel 6 Absatz 4, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft Änderungen der Anhänge des Abkommens zu genehmigen, die gewährleisten, dass sie den Angaben zu den…
Die Anlaufstelle unterrichtet die Kommission über die Benennungen und die diesbezüglichen Informationen gemäß Artikel 50 Abs. 6 und Artikel 56 Abs. 1 Buchstabe…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft Änderungen der Anhänge dieses Abkommens zu genehmigen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.