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Bergbau In einigen Mitgliedstaaten können für nichtgemeinschaftskontrollierte Gesellschaften Bergwerks- und Abbaukonzessionen erforderlich sein. Fischerei Der Zugang zu den biologischen Ressourcen und Fischbeständen in den Meeresgewässern, die zum Hoheitsbereich der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft gehören, und ihre Nutzung sind den Fischereifahrzeugen vorbehalten, die unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft fahren und im Gebiet der Gemeinschaft registriert sind, sofern nichts anderes bestimmt ist. Erwerb von Immobilien In einigen Mitgliedstaaten unterliegt der Erwerb von Immobilien durch Nichtgemeinschaftsgesellschaften Beschränkungen. Audiovisuelle Dienstleistungen einschließlich Rundfunk Die Inländerbehandlung bezüglich Produktion und Verbreitung, einschließlich Rundfunk und sonstiger Formen der öffentlichen Übertragung, kann audiovisuellen Werken vorbehalten werden, die bestimmte Ursprungskriterien erfüllen; ausgenommen ist jedoch insbesondere die Rundfunkinfrastruktur für die Übertragung dieser audiovisuellen Werke. Berufliche Dienstleistungen Diese Dienstleistungen sind natürlichen Personen vorbehalten, die Staatsangehörige der Mitgliedstaaten sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Personen Gesellschaften gründen. Landwirtschaft In einigen Mitgliedstaaten gilt die Inländerbehandlung nicht für nichtgemeinschaftskontrollierte Gesellschaften, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen wollen. Der Erwerb von Rebflächen durch nichtgemeinschaftskontrollierte Gesellschaften ist anzeige- oder gegebenenfalls genehmigungspflichtig. Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen In einigen Mitgliedstaaten bestehen Beschränkungen für die ausländische Beteiligung an Verlags- und Rundfunkgesellschaften.
Die Mitgliedstaaten bezeichnen Häfen oder küstennahe Orte, an denen Fischereierzeugnisse angelandet oder umgeladen werden dürfen und an denen…
Die Mitgliedstaaten überwachen ferner den Zugang zu den Gewässern und Ressourcen und die Kontrolltätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union unter ihrer…
Die Mitgliedstaaten machen die Aufnahme der in Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1 bezeichneten Tätigkeiten in ihrem Hoheitsgebiet durch ein Unternehmen mit Sitz…
LISTEN DER BESONDEREN VERPFLICHTUNGEN IM BEREICH DER NIEDERLASSUNG TEIL A Liste der Gemeinschaft Einleitung 1. Die in dieser Liste aufgeführten besonderen…
LISTE DER VERPFLICHTUNGEN IM BEREICH DER FINANZDIENSTLEISTUNGEN TEIL A Liste der Gemeinschaft Einleitung 1. Die in dieser Liste aufgeführten besonderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
LISTE DER BESONDEREN VERPFLICHTUNGEN IM BEREICH DER DIENSTLEISTUNGEN TEIL A Liste der Gemeinschaft Einleitung 1. Die in dieser Liste aufgeführten besonderen…