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Zur Erreichung der politischen Ziele hat der Sonderbeauftragte im Rahmen seines Mandats folgende Aufgaben: im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten trägt er dazu bei, die Menschenrechtspolitik der Union und ihre Leitlinien in diesem Bereich umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Frauen und Kinder.
Einerseits trägt er dazu bei, die unter Nummer 6 der Vereinbarung vom 12. August 2008 vorgesehenen internationalen Gespräche vorzubereiten, welche vor allem folgende Fragen betreffen werden: — die Modalitäten für die Sicherheit und Stabilität in der Region, — die Frage der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen auf der Grundlage der international anerkannten Grundsätze und — alle sonstige Themen, auf die sich die Parteien gemeinsam geeinigt haben, und andererseits trägt er dazu bei, den Standpunkt der Union festzulegen, und vertritt die Union auf seiner Ebene bei diesen Gesprächen;
er erleichtert in enger Abstimmung mit den Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die Durchführung der am 8. September 2008 in Moskau und Tiflis geschlossenen Vereinbarung und der Vereinbarung vom 12. August 2008;
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