Erwägungsgrund 2 32010D0106
Der Rat hat am 16. Februar 2009 die Gemeinsame Aktion 2009/131/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31. August 2009 angenommen. Diese Gemeinsame Aktion wurde durch die Gemeinsame Aktion 2009/571/GASP zur weiteren Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten bis zum 28. Februar 2010 geändert.