Art. 12 32010D0109
Der Sonderbeauftragte fördert die Gesamtkoordinierung der Politik der Union. Er trägt dazu bei, dass alle vor Ort eingesetzten Instrumente der Union kohärent zusammenwirken, damit die politischen Ziele der Union erreicht werden. Die Tätigkeiten des Sonderbeauftragten werden mit denen der Kommission sowie mit denen anderer Sonderbeauftragter, die in der Region tätig sind, insbesondere des Sonderbeauftragten der Union für die Krise in Georgien und unter Beachtung der besonderen Ziele, die dessen Mandat beinhaltet, abgestimmt. Der Sonderbeauftragte unterrichtet die Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Union regelmäßig über seine Arbeit.
Vor Ort hält er engen Kontakt zu den Leitern der Delegationen der Union und den Missionschefs der Mitgliedstaaten. Diese unterstützen den Sonderbeauftragten nach besten Kräften bei der Ausführung des Mandats. Der Sonderbeauftragte gibt dem Leiter der EUMM Georgia vor Ort politische Handlungsempfehlungen. Der Sonderbeauftragte und der Zivile Operationskommandeur konsultieren einander je nach Bedarf. Der Sonderbeauftragte hält ferner Kontakt zu anderen internationalen und regionalen Akteuren vor Ort.