Erwägungsgrund 2 32013D0353
Das Mandat des Sonderbeauftragten der EU sollte geändert und um einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden. Das Mandat sollte im Herbst 2013 überprüft werden. Diese Überprüfung sollte bis zum 31. Dezember 2013 beendet sein.