Erwägungsgrund 11 32010D0011Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Kommission beschließt, nach dem Verfahren in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt…
Erwägungsgrund 9 32010D0011Infolgedessen sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG spezifische Anforderungen festgelegt und, gestützt auf solche…
Art. 2 32023D1338BESCHLUSS (EU) 2023/1338 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2023 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für Kinder und verwandte Produkte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text mit Bedeutung für den EWR)
Die Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG für bestimmte Produkte für Kinder…
Erwägungsgrund 6 32013D0121BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. März 2013 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/121/EU)
Es sollten daher Anforderungen festgelegt werden, damit solche Sitze und Stühle für Kinder der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß Artikel 3 der Richtlinie…
Art. 1 32010D0011Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen: — „Von Verbrauchern anzubringender Feststeller“: Vorrichtung zur Arretierung oder…