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Euro-Banknoten werden in eine der in Tabelle 1 angeführten Kategorien eingestuft. Die Euro-Banknoten der Kategorien 4a und 4b werden von Euro-Banknoten der Kategorien 1, 2, und 3 physisch getrennt. Automaten, die Euro-Banknoten nicht auf Umlauffähigkeit prüfen, müssen nicht zwischen den Euro-Banknoten der Kategorien 4a und 4b unterscheiden. Tabelle 1 Klassifizierung und Behandlung von Euro-Banknoten durch beschäftigtenbediente Automaten Kategorie Eigenschaften Behandlung 1. Nicht als Euro-Banknoten erkannte Objekte Aus einem der folgenden Gründe nicht als Euro-Banknote erkannt: — Nicht vom Automaten unterstützte Euro-Banknoten — Nicht-Euro-Banknoten — Euro-Banknoten-ähnliche Objekte — falsches Druckbild oder Format — große umgeknickte Ecke(n) oder fehlende(r) Teil(e) — Einspeisungs- oder Transportfehler des Automaten. Rückgabe an den Bediener durch den Automaten für weitere Überprüfung und Behandlung. Nach der visuellen Überprüfung durch einen Mitarbeiter können diese vom Bargeldakteur an den Kunden zurückgesandt werden. 2. Fälschungsverdächtige Euro-Banknoten Druckbild und Format erkannt, aber ein oder mehrere von dem Automaten überprüfte Echtheitsmerkmale wurden nicht erkannt oder liegen eindeutig außerhalb der Toleranz. Rückgabe an den Bediener durch den Automaten für weitere Behandlung. Diese werden getrennt bearbeitet und unverzüglich, jedoch spätestens 20 Werktage nach der Bearbeitung durch einen Automaten zusammen mit den gegebenenfalls vorhandenen Informationen über den Kontoinhaber zur endgültigen Echtheitsprüfung an die zuständigen nationalen Behörden übermittelt. 3. Euro-Banknoten, deren Echtheit nicht eindeutig festgestellt wird Druckbild und Format erkannt, aber wegen Qualitäts- und/oder Toleranzabweichungen werden nicht alle von dem Automaten überprüften Echtheitsmerkmale erkannt. Meist nicht umlauffähige Euro-Banknoten. 4a. Als echt und umlauffähig erkannte Euro-Banknoten Sämtliche maschinellen Echtheits- und Umlauffähigkeitsprüfungen lieferten positive Ergebnisse. Können wieder in Umlauf gebracht werden. Dem Kontoinhaber gutzuschreiben. 4b. Als echt und nicht umlauffähig erkannte Euro-Banknoten Sämtliche maschinellen Echtheitsprüfungen lieferten positive Ergebnisse. Mindestens ein überprüftes Umlauffähigkeitsmerkmal lieferte ein negatives Ergebnis. Können nicht wieder in Umlauf gebracht werden und werden der NZB zurückgesandt. Dem Kontoinhaber gutzuschreiben. Besondere Regelung hinsichtlich Tabelle 1: Können Euro-Banknoten in den Kategorien 2 und 3 physisch durch den Automaten oder durch ein sonstiges Banknotenbearbeitungsgerät oder in Übereinkunft mit der NZB durch geschulte Mitarbeiter getrennt werden, dann können Euro-Banknoten der Kategorie 3 zusammen mit Euro-Banknoten der Kategorie 4b der NZB zur Verfügung gestellt werden. Auch in einem solchen Fall findet der Zeitrahmen zur Übermittlung der Euro-Banknoten der Kategorie 2 an die zuständige nationale Behörde und Euro-Banknoten der gemischten Kategorie 3 und 4b an die NZB gemäß der Tabelle Anwendung. Besondere Regelungen für die Klassifizierung und Sortierung bei einigen beschäftigtenbedienten Automaten 1. Banknotenbearbeitungsgeräte klassifizieren und sortieren Euro-Banknoten der Kategorien 1, 2 und 3 physisch in ein oder mehrere Ausgabestapler und Euro-Banknoten der Kategorien 4a und 4b in zwei getrennte Ausgabestapler gemäß Anhang IIb, für die mindestens drei dafür vorgesehene Ausgabestapler erforderlich sind, um zu vermeiden, dass der Automatenbediener einwirken muss. 2. Banknotenbearbeitungsgeräte mit nur zwei dafür vorgesehenen Ausgabestaplern können jedoch Euro-Banknoten klassifizieren und sortieren, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Die Echtheits- und Umlauffähigkeitsüberprüfungen werden in einem einzigen Arbeitsgang durchgeführt. In diesem Arbeitsgang müssen Euro-Banknoten der Kategorie 4a in einen stationären Ausgabestapler sortiert werden, während Euro-Banknoten der sonstigen Kategorien in einen getrennten Ausgabestapler sortiert werden müssen, der keinerlei physischen Kontakt mit Euro-Banknoten der Kategorie 4a hat. b) Wird eine Euro-Banknote der Kategorien 1, 2 oder 3 in dem zweiten Ausgabestapler vorgefunden, muss der Bediener die Euro-Banknote(n) aus dem zweiten Ausgabestapler noch einmal durch das Gerät laufen lassen. Bei diesem zweiten Arbeitsgang müssen Euro-Banknoten der Kategorien 1, 2 und 3 von den Euro-Banknoten der Kategorie 4b getrennt werden, indem erstere in einen dafür vorgesehen Ausgabestapler sortiert werden, und gemäß der vorgenannten Tabelle behandelt werden. Da der Automat Euro-Banknoten der Kategorien 1, 2 und 3 physisch nicht in unterschiedliche Ausgabestapler trennen kann, müssen sie alle als Euro-Banknoten der Kategorie 2 angesehen und behandelt werden. 3. Banknoten-Echtheitsprüfgeräte klassifizieren und sortieren Euro-Banknoten der Kategorien 1, 2, und 3 physisch in einen Ausgabestapler und Euro-Banknoten der Kategorien 4a und 4b in einen zweiten Ausgabestapler, für die mindestens zwei dafür vorgesehene Ausgabestapler erforderlich sind, um zu vermeiden, dass der Automatenbediener einwirken muss. 4. Banknoten-Echtheitsprüfgeräte mit nur einem dafür vorgesehenen Ausgabestapler können jedoch Euro-Banknoten klassifizieren und sortieren, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Jedes Mal, wenn eine Euro-Banknote der Kategorien 1, 2 oder 3 bearbeitet wird, muss der Automat die Bearbeitung sofort anhalten und diese Euro-Banknote an einem Ort verwahren, an dem jeder physische Kontakt mit Euro-Banknoten, deren Echtheit festgestellt wurde, vermieden wird. b) Das Ergebnis der Echtheitsprüfung muss für jede einzelne Euro-Banknote der Kategorien 1, 2 oder 3 auf einem Display angezeigt werden. Da der Automat Euro-Banknoten der Kategorien 1, 2 und 3 physisch nicht in unterschiedliche Ausgabestapler trennen kann, müssen sie alle als Euro-Banknoten der Kategorie 2 angesehen und behandelt werden. c) Wenn der Automat die Bearbeitung anhält, muss er prüfen, ob eine Euro-Banknote der Kategorien 1, 2 oder 3 vorhanden ist, und die Bearbeitung kann erst wieder aufgenommen werden, nachdem die Euro-Banknote der Kategorien 1, 2 oder 3 durch den Bediener physisch entfernt worden ist. d) Bei jedem Anhalten des Bearbeitungsmodus darf dem Bediener nicht mehr als eine Euro-Banknote der Kategorien 1, 2 oder 3 zugänglich sein.
Euro-Banknoten werden in eine der folgenden Kategorien eingestuft und nach Kategorien getrennt. Automaten, die Euro-Banknoten nicht auf Umlauffähigkeit prüfen,…
1. Allgemeine technische Anforderungen 1.1. Um als Banknotenbearbeitungsgerät zu gelten, muss ein Automat imstande sein, Euro-Banknoten zu bearbeiten, einzelne…
Euro-Banknoten, die von einem beschäftigtenbedienten Automaten überprüft wurden, werden im Einklang mit Anhang IIb eingestuft und behandelt.
Dieser Anhang legt Mindeststandards für die manuelle Überprüfung der Umlauffähigkeit von Euro-Banknoten durch geschulte Mitarbeiter fest. Euro-Banknoten, die im…
Euro-Banknoten können nur dann durch kundenbediente Automaten oder Geldautomaten wieder ausgegeben werden, wenn sie auf Echtheit und Umlauffähigkeit durch einen…
1. Ziele Die Ziele der Datenerhebung bestehen darin, die nationalen Zentralbanken (NZBen) und die Europäische Zentralbank (EZB) in die Lage zu versetzen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.