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Zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten und um eine ordnungsgemäße Erkennung von Fälschungen zu ermöglichen, müssen die in Umlauf befindlichen Euro-Banknoten in gutem Zustand erhalten bleiben, damit sie einfach und zuverlässig auf Echtheit geprüft werden können; daher müssen Euro-Banknoten auf ihre Umlauffähigkeit geprüft werden. Darüber hinaus müssen fälschungsverdächtige Banknoten rasch erkannt und den zuständigen nationalen Behörden übergeben werden.
Voraussetzung für die Echtheitsprüfung von Euro-Banknoten und -Münzen ist eine entsprechende Einstellung der hierzu eingesetzten Geräte. Um die für die…
Es muss sichergestellt werden, dass die im Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen echt sind. Zu diesem Zweck sollten Kreditinstitute sowie andere…
Eine weitere Zunahme von Euro-Fälschungen, die den reibungslosen Umlauf der Euro-Banknoten und -Münzen beeinträchtigen würde, ist zu verhindern.
Die Bargeldakteure kommen ihrer Verpflichtung, Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen, entsprechend der in diesem Beschluss festgelegten…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 sind Kreditinstitute und alle anderen betroffenen Institute verpflichtet, alle Euro-Banknoten und -Münzen, die sie…
Fälschungsverdächtige Euro-Banknoten und Euro-Banknoten, deren Echtheit im Anschluss an eine im Einklang mit Anhang IIa oder IIb durchgeführte Klassifizierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.