Erwägungsgrund 2 32010D0196
In Artikel 2 Absatz 7 Unterabsatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom ist festgeschrieben, dass für den Fall, dass Änderungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 95) zu wesentlichen Änderungen des von der Kommission errechneten BNE führen, der Rat darüber beschließt, ob diese Änderungen für die Zwecke jenes Beschlusses berücksichtigt werden.