Erwägungsgrund 4 32010D0196
Bis Oktober 2008 hatten alle 27 Mitgliedstaaten der Union ihre Daten einschließlich der Aufgliederung der FISIM im Einklang mit der neuen Methodik übermittelt. Die Bewertung dieser Daten ergab, dass die Aufgliederung der FISIM zu einer wesentlichen Änderung im Sinne von Artikel 2 Absatz 7 Unterabsatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom führt, da sich das BNE dadurch im Durchschnitt um mehr als 1 % erhöht; demzufolge kommt es bei Anwendung der in Artikel 3 jenes Beschlusses beschriebenen Methode zu einer Änderung der in jenem Artikel 3 genannten Obergrenzen.