Erwägungsgrund 10 32010D0212
Auf der Konferenz von 1995 zur Überprüfung und Verlängerung des NVV haben die Vertragsparteien Beschlüsse über die unbegrenzte Verlängerung des Vertrags, über die Grundsätze und Ziele im Bereich der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der nuklearen Abrüstung sowie über die Stärkung des Prozesses zur Überprüfung des NVV gefasst und eine Entschließung zum Nahen Osten angenommen.