Erwägungsgrund 2 32010D0212
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die für die Maßnahmen der Union in diesem Bereich zielsetzend sein soll. Der Rat hat am 8. Dezember 2008 ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ angenommen.