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Für die Zwecke dieses Beschlusses sollte der Begriff „Mikrofinanzierung“ Bürgschaften, Mikrokredite sowie Eigen- und Quasi-Eigenkapital für Personen und Kleinstunternehmen umfassen, für die dieser Beschluss gilt, wobei „Mikrokredit“ als Darlehen unter 25 000 EUR definiert wird. In der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen wird „Kleinstunternehmen“ definiert als Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt (einschließlich Selbstständigentätigkeit) und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet; diese Definition sollte für die Zwecke des vorliegenden Beschlusses geeignet sein.
„kleine und mittlere Unternehmen“ Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro…
Kleinstunternehmen ein Unternehmen, das der Definition eines Kleinstunternehmens gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition…
„kleine und mittlere Unternehmen“ bzw. „KMU“ kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die…
Aus Gründen der Einheitlichkeit und der Transparenz sollte die Definition für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten, die in der…
In ihrer Mitteilung vom 25. Juni 2008 mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa — Der ‚Small Business Act‘ für Europa“ betonte die Kommission, dass für kleine…
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.