Erwägungsgrund 2 32021R1057
Auf Unionsebene bildet das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung (im Folgenden „Europäisches Semester“) den Rahmen für die Ermittlung der nationalen Reformprioritäten und die Überwachung von deren Umsetzung. Die Mitgliedstaaten entwickeln ihre eigenen nationalen mehrjährigen Investitionsstrategien, um diese Reformprioritäten zu fördern. Diese Strategien sollten parallel zu den jährlichen nationalen Reformprogrammen vorgelegt werden, um die vorrangigen Investitionsprojekte, die mit Unionsmitteln oder nationalen Mitteln gefördert werden sollen, zu beschreiben und zu koordinieren.Zudem sollten sie auch dazu beitragen, die Unionsmittel kohärent einzusetzen und den Mehrwert der finanziellen Unterstützung, die insbesondere über die Programme bereitgestellt wird, die von der Union gegebenenfalls über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds, deren spezifische Ziele und Gegenstand der Unterstützung in der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt sind, den ESF+, den mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), den mit der Verordnung (EU) 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und das mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Programm „InvestEU“ (im Folgenden „Programm „InvestEU““) unterstützt werden, zu maximieren.