Erwägungsgrund 5 32010D0291
Auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung hat der Rat am 27. April 2009 gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Empfehlung verabschiedet, in der er die Behörden Griechenlands aufforderte, das übermäßige öffentliche Defizit bis spätestens 2010 zu beenden und dazu das gesamtstaatliche Defizit glaubwürdig und nachhaltig unter 3 % des BIP zurückzuführen. Der Rat setzte der griechischen Regierung eine Frist bis zum 27. Oktober 2009, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen.