Erwägungsgrund 7 32010D0291
Die Bewertung der Maßnahmen, die Griechenland aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2010 ergriffen hat, führt zu folgenden Schlussfolgerungen:Im Anschluss an die Empfehlung des Rates gemäß Artikel 104 Absatz 7 vom April 2009 setzten die griechischen Behörden die defizitsenkenden Maßnahmen um, die bereits im Haushaltgesetz 2009, in der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vom Januar 2009 und im zusätzlichen Konjunkturpaket vom März 2009 festgeschrieben waren. Auch wenn die Verschlechterung der makroökonomischen Bedingungen schärfer ausfiel als von den griechischen Behörden vorweggenommen, verschlechterten sich die öffentlichen Finanzen doch in weit stärkerem Maße, als man infolge des unerwartet schweren Wirtschaftsabschwungs und weitgehend auch infolge der von der griechischen Regierung verfolgten Haushaltspolitik hätte vermuten können. Insbesondere auf der Ausgabenseite deutet der Haushaltsvollzug 2009 auf erhebliche Ausgabenüberschreitungen in diesem Jahr hin, von denen mehr als die Hälfte auf außerplanmäßig hohe Aufwendungen für Arbeitnehmerentgelte und erhöhte Investitionsausgaben zurückgeht. Auf der Einnahmenseite deutet der Haushaltsvollzug 2009 auf erhebliche Defizite bei der Steuererhebung einschließlich der Steuereinhaltung hin. Am 25. Juni 2009 kündigten die griechischen Behörden weitere defizitsenkende diskretionäre Maßnahmen mit einer geschätzten Haushaltsentlastung von 1¼ % Prozentpunkten des BIP an. Die meisten Maßnahmen wurden von den griechischen Behörden aber bislang nicht umgesetzt und fast 1 Prozentpunkt des BIP resultierte aus vorübergehenden (einmaligen) Maßnahmen, die auf zusätzliche Einnahmen abzielten und folglich nicht den Empfehlungen des Rates entsprachen, die Haushaltsanpassung im Jahr 2009 durch dauerhafte Maßnahmen zur Kürzung der Ausgaben zu verstärken. Darüber hinaus sind die 2009 umgesetzten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichend, um in diesem Jahr das gesamtstaatliche Defizitziel von 3,7 % des BIP zu erreichen. Zudem sind sie keine Antwort auf die Herausforderungen, um — wie vom Rat empfohlen — den externen Ungleichgewichten und der sich verschlechternden Wettbewerbsposition der griechischen Wirtschaft zu begegnen. Der hohe projizierte Anstieg der Schuldenquote übersteigt die Auswirkungen der Verschlechterung der gesamtstaatlichen Nettokreditaufnahme, was auf unzureichende Bemühungen schließen lässt, um andere Faktoren als die Nettokreditaufnahme, die zu einer Veränderung des Schuldenniveaus beitragen, im Zaum zu halten.