Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung hat der Rat am 27. April 2009 gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Empfehlung verabschiedet, in der er die Behörden Griechenlands aufforderte, das übermäßige öffentliche Defizit bis spätestens 2010 zu beenden und dazu das gesamtstaatliche Defizit glaubwürdig und nachhaltig unter 3 % des BIP zurückzuführen. Der Rat setzte der griechischen Regierung eine Frist bis zum 27. Oktober 2009, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
In der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV wird dem betreffenden Mitgliedstaat eine Frist von höchstens sechs Monaten für die Ergreifung…
Auf Empfehlung der Kommission hat der Rat am 27. April 2009 gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft entschieden, dass…
Die Bewertung der Maßnahmen, die Griechenland aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen…
Gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung…
Die Verfahrensfristen für Entscheidungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sollten verlängert werden, damit der betreffende…
Konkrete Daten, die die Kommission (Eurostat) nach einer vorläufigen Mitteilung Deutschlands im Februar 2006 vorlegte, zeigten, dass das übermäßige Defizit bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.