Erwägungsgrund 2 32010D0302
Die Kommission hat im Namen der Union gemäß den Verhandlungsdirektiven in Anhang I des Ratsbeschlusses zur Bevollmächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen und dem Ad-hoc-Verfahren nach Anhang II jenes Beschlusses eine Vereinbarung mit der ICAO über die Kooperation auf dem Gebiet der Luftsicherheitsaudits und -inspektionen sowie damit zusammenhängender Angelegenheiten ausgehandelt (nachstehend „Kooperationsvereinbarung“ genannt).