Erwägungsgrund 3 32010D0302
Die Kooperationsvereinbarung wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/97/EG des Rates vom 24. Juli 2008 zur Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung einer Vereinbarung zwischen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Europäischen Gemeinschaft über die Kooperation auf dem Gebiet der Luftsicherheitsaudits und -inspektionen sowie damit zusammenhängender Angelegenheiten am 17. September 2008 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.