Erwägungsgrund 6 32010D0302
Nach Nummer 6 Absatz 3 der Kooperationsvereinbarung tritt diese am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf die letzte der beiden Notifizierungen folgt, mit denen die Parteien einander über den Abschluss ihrer jeweiligen internen Verfahren unterrichten. Daher sollte der Präsident des Rates ermächtigt werden, die notwendige Notifizierung im Namen der Union vorzunehmen —